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Sparen

  • Auf den 1.1.2009 wurden im Kanton Zürich alle Eigenmietwerte neu berechnet. Dies führt zu Erhöhungen von durchschnittlich ca. 10 %.
  • Die „Dumont Praxis“ (Unterhalt vernachlässigter Liegenschaften) wird per 1.1.2010 abgeschafft.
  • Leider findet der Ausgleich der kalten Progression nicht, wie ursprünglich versprochen, schon auf 2010 statt.
Tipps Steuern

Maximalbeiträge in die Säule 3a im Jahr 2010:
Für Lohnempfänger mit 2. Säule (Pensionskasse) Fr. 6'682.00
Für Selbständigerwerbende u. Personen mit Nebenerwerb ohne 2. Säule 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal Fr. 33'408.00

Hypotheken:
Die Auflösungskommission bei vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek ist abzugsberechtigt, sofern das Kreditverhältnis mit dem Gläubiger weitergeführt wird.
Im Kanton Zürich sind auch Baukreditzinsen- und kommissionen abzugsberechtigt.

Hoher Eigenmietwert:
Unter bestimmten Umständen kann die so genannte wirtschaftliche Unternutzung geltend gemacht werden. Dies reduziert den Eigenmietwert teilweise beträchtlich. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Geheimtipp:
Wenn Sie sowohl eine 2. Säule (BVG) wie auch eine 3. Säule haben, prüfen Sie eine gestaffelte Auszahlung in verschiedenen Jahren. Sie können so die Progression brechen und somit einiges an Steuern sparen. Wir beraten Sie gerne.

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