Maximalbeiträge in die Säule 3a im
Jahr 2010:
Für Lohnempfänger mit 2. Säule (Pensionskasse) Fr. 6'682.00
Für Selbständigerwerbende u. Personen mit Nebenerwerb ohne 2. Säule 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal Fr. 33'408.00
Hypotheken:
Die Auflösungskommission bei vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek
ist abzugsberechtigt, sofern das Kreditverhältnis mit dem Gläubiger
weitergeführt wird.
Im Kanton Zürich sind auch Baukreditzinsen- und kommissionen abzugsberechtigt.
Hoher Eigenmietwert:
Unter bestimmten Umständen kann die so genannte wirtschaftliche
Unternutzung geltend gemacht werden. Dies reduziert den Eigenmietwert
teilweise beträchtlich. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Geheimtipp:
Wenn Sie sowohl eine 2. Säule (BVG) wie auch eine 3. Säule haben, prüfen
Sie eine gestaffelte Auszahlung in verschiedenen Jahren. Sie können
so die Progression brechen und somit einiges an Steuern sparen. Wir
beraten Sie gerne.